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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines

 

Diese Vereinbarung regelt das Rechtsverhältnis zwischen SCHNELLKRAFT GmbH mit Sitz in Widnau (SG) (nachfolgend SCHNELLKRAFT genannt) und ihren Kunden.
Werden abweichend von den AGB schriftliche Regelungen getroffen, so gehen diese den vorliegenden AGB vor. Abweichende Bestimmungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich durch die SCHNELLKRAFT bestätigt wurden. Vorliegende AGB gelten auch für Nachfolgeverträge. SCHNELLKRAFT behält sich die jederzeitige Anpassung der AGB vor.

 

2. Vertragsbeginn

 

Offerten sind stets unverbindlich. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung, per E-Mail oder Telefon zu den Bedingungen der vorliegenden AGB angenommen. SCHNELLKRAFT ist berechtigt, jederzeit Änderungen des ursprünglichen Auftrages vom Auftraggeber entgegenzunehmen und durchzuführen. Änderungen mit Kostenfolge werden dem Kunden zusammen mit einer entsprechenden Kostenofferte schriftlich bestätigt.

 

3. Beizug von Dritten

 

SCHNELLKRAFT ist berechtigt, zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen Dritte beizuziehen.

 

4. Eigentum und Immaterialgüterrechte

 

Mit der Bezahlung der Rechnung wird dem Kunden die nicht übertragbare Nutzungsberechtigung an den von SCHNELLKRAFT entwickelten Produkten (Strategien, Konzepte, Designelemente etc.) erteilt. Sämtliche Rechte an besagten Produkten, insbesondere Urheber-, Marken- und andere Schutzrechte, verbleiben, sofern nicht anders vereinbart, bei SCHNELLKRAFT.

 

5. Gewährleistung und Haftung

 

SCHNELLKRAFT gewährleistet, dass das vereinbarte Produkt zum Zeitpunkt der Abnahme durch den Kunden entsprechend der Offerte und dem Konzept funktionsfähig ist. Mängel oder Fehler sind vom Kunden unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Wird das Produkt nach der Abnahme durch den Kunden oder Dritter beschädigt oder zerstört, wird jede Haftung abgelehnt.

Facebook und andere Plattformen nehmen regelmässig Änderungen der technischen Rahmenbedingungen sowie der Nutzungsbedingungen vor. Für daraus resultierende Anpassungen kann SCHNELLKRAFT keine Verantwortung übernehmen. SCHNELLKRAFT schliesst jegliche Erfolgsgarantie aus.

Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, ausser im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

6. Geheimhaltungspflicht

 

Alle involvierten Parteien behandeln alle Informationen vertraulich, die weder allgemein bekannt noch allgemein zugänglich sind. Im Zweifel sind Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsabschluss und dauert über die Beendigung des Vertrages hinaus.

 

7. Zahlungsbedingungen

 

SCHNELLKRAFT stellt dem Kunden monatlich Rechnung 
im Rahmen der erbrachten Leistungen. Die Rechnungen sind innert 10 Tagen vom Kunden zu bezahlen. Die erste Mahnung erfolgt per E-Mail. Bei der zweiten Mahnung werden Mahnspesen in der Höhe von 
CHF 35.00 erhoben. Nach der zweiten Mahnung wird die Betreibung eingeleitet. Sämtliche dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Überdies behält sich SCHNELLKRAFT vor, ab der zweiten Mahnung die Sperrung des Produktes einzuleiten. Eine Sperrung entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht.

 

8. Termine, Fristen und Leistungshindernis

 

Termin und Fristabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Kommt der Kunde seiner vereinbarten oder erforderlichen Mitwirkungspflicht nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, können abgemachte Fristen und Termine seitens SCHNELLKRAFT nicht mehr gewährleistet werden. Kann SCHNELLKRAFT eine Frist auf Grund von technischen Problemen, Krankheit oder einem anderen zwingenden Grund (wie z.B. Störungen im Swisscom-Netz, Pandemie-Massnahmen etc.) nicht einhalten, wird keine Haftung oder Vergütung für Folgeschäden übernommen.

 

9. Vertragserfüllung, Vertragsrücktritt, Kündigung

 

Mit der kompletten Begleichung der Rechnung gilt der Vertrag als beendet. Tritt der Kunde oder SCHNELLKRAFT vom Vertrag zurück, so werden alle laufenden Arbeiten eingestellt sowie alle bisherigen geleisteten Arbeiten pro rata mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen fällig. SCHNELLKRAFT behält sich bei Nichteinhaltung einer der Vertragsbedingungen seitens Kunden das Recht vor, den Vertrag fristlos aufzuheben und sämtliche weiteren Leistungen zu unterbinden.

 

10. Referenznachweis


Der Kunde räumt SCHNELLKRAFT sofern nicht anders vereinbart, das Recht ein, das Logo oder die Bezeichnung des Kunden unter den eigenen Referenzen aufzuführen. SCHNELLKRAFT behält sich zudem das Recht vor, erbrachte Leistungen zu Präsentationszwecken zu verwenden. Ausgenommen sind Leistungen, die explizit einem NDA unterliegen.

 

11. Anpassung der AGB


SCHNELLKRAFT behält sich das Recht vor, die AGB einseitig anzupassen. Ein ausdrückliches Akzeptieren angepasster AGB ist nicht nötig. Es gilt jeweils die aktuelle auf der Website zur Verfügung stehende Version der AGB.

 

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand


Auf das Vertragsverhältnis und sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und SCHNELLKRAFT ist Schweizer Recht anwendbar (unter Ausschluss allenfalls anwendbarer Staatsverträge).


Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Widnau (SG).

Stand: September 2020

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